Kühlungsborn mit Hund
In Kühlungsborn gibt es viele Möglichkeiten auch mit Ihrem Hund ?einen schönen Urlaub zu verbringen. Kühlungsborn mit Hund bedeutet 3 Hundestrände, ein wunderschöner Stadtwald und schöne Küstenstraßen.
Der Stadtwald von Kühlungsborn ist etwa 133 Hektar groß und wird von der Stadt vollständig umschlossen.
Der Wald ???verbindet die Ortsteile Kühlungsborn-Ost und -West miteinander und ist mit einem großzügig angelegten Wegenetz mit Rastgelegenheiten und Lichtungen ausgestattet.
Es gibt 3 Hundestrände (Strandabschnitte 1, 14 & 26) an denen Sie ausgiebig mit Ihrem Hund spazieren gehen können. In der Nebensaison vom 1 November bis zum 30. April ist das Mitführen von Hunden an ALLEN Strandabschnitten erlaubt.
Genießen Sie zusammen die frische Meerluft und dannach unsere gemütlichen Ferienwohnungen in Kühlungsborn.
In unseren Ferienwohnungen Strandschlösschen und Möwenblick heißen wir Sie recht herzlich willkommen und freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.
Weiterführende Informationen:
Tierärzte
Dr. Sven Bänder
Wiesengrund 5b
18225 Kühlungsborn
Tel.:038293/6616
Dr. Dörthe Warncke
Strandstr. 45
18225 Kühlungsborn
Tel.: 038293/12039
Hundeverordnung für Kühlungsborn
§ 5 Hundestrand aus der Strandsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 12.6.2008
(1) In der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober sind mit Schildern gekennzeichnete Badestrandgebiete für die Mitnahme von Hunden ausgewiesen (im Folgenden „Hundestrände“ genannt). Die gut sichtbare Kennzeichnung übernimmt die Stadt. Die „Hundestrände“ sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung enthalten.
(2) Der Aufenthalt von Hunden ist nur in diesen gekennzeichneten Strandabschnitten gestattet. Ausgenommen davon sind Blinden- und Therapiehunde, Begleithunde von Behinderten, Diensthunde der Behörden, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert.
(3) In der Zeit vom 1. November bis zum 30. April ist das Mitführen von Hunden im gesamten Badestrandgebiet der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gestattet.
(4) Die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO MecklenburgVorpommern) sowie die Verordnung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über das Halten und Führen von Hunden (Hundeverordnung) gelten voll inhaltlich.
(5) Eine Gefährdung und Belästigung anderer Personen durch die Tiere ist auszuschließen.